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   BGH, 22.04.2020 - 2 StR 329/19   

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https://dejure.org/2020,14892
BGH, 22.04.2020 - 2 StR 329/19 (https://dejure.org/2020,14892)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2020 - 2 StR 329/19 (https://dejure.org/2020,14892)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2020 - 2 StR 329/19 (https://dejure.org/2020,14892)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 1 AufenthG, § 4 Abs 1 S 2 AufenthG, § 14 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 95 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 15 AufenthV
    Strafbarer Aufenthalt eines Ausländers: Einreise eines Albaners ohne biometrischen Reisepass mit der Absicht der Eingehung einer Scheinehe für eine Aufenthaltsgenehmigung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verurteilung wegen unerlaubten Aufenthalts

  • rewis.io
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.06.2020 - 5 StR 671/19

    Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der dauerhaft genutzten

    Der Angeklagte durfte sich als albanischer Staatsangehöriger ohne Aufenthaltstitel für höchstens 90 Tage im Schengenraum aufhalten und benötigte für einen rechtmäßigen Kurzaufenthalt einen biometrischen Reisepass (näher BGH, Beschluss vom 22. April 2020 - 2 StR 329/19).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 12 S 389/21

    Aufenthaltstitel; Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Kategorie D);

    Denn auch die Voraussetzungen des Art. 20 Abs. 1 SDÜ, der das Recht der Positivstaater, d.h. der sichtvermerksfreien Drittausländer (vgl. Art. 4 Abs. 1 Visa-VO), normiert, sich bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen frei im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten zu bewegen, liegen mit Blick auf den von Anfang an beabsichtigten Daueraufenthalt der Antragstellerin im Bundesgebiet nicht vor (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 22.04.2020 - 2 StR 329/19 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 09.12.2020 - 19 K 263/20 -, juris Rn. 2; zur Vorgängervorschrift Verordnung (EG) Nr. 539/2001: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.11.2015 - 18 B 387/15 -, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 -, juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.11.2015 - 18 B 387/15 -, juris Rn. 3; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.07.2012 - 8 ME 94/12 -, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.06.2013 - 10 CS 13.1002 -, juris Rn. 13; OVG Hamburg, Beschluss vom 23.09.2013 - 3 Bs 131/13 -, AuAS 2013, 242; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.10.2014 - 2 L 152/13 -, juris Rn. 7).
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